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Aktion Bußgeld Drucken E-Mail
Sie kennen Staatsanwälte oder Richter persönlich? Sprechen Sie sie darauf an, wie wichtig die Arbeit unserer Organisation ist. Ist der jeweilige Staatsanwalt oder Richter überzeugt, teilen Sie das uns bitte mit. Wir stellen dann einen Antrag an das jeweilige Gericht, um in die Liste der gemeinnützigen Organisationen dort aufgenommen zu werden. D. h., wenn Bußgelder verhängt werden, fließen diese nicht dem Staat zu, sondern den bei Gericht akkreditierten gemeinnützigen Organisationen. Da diese Listen meist sehr lang sind, ist es unbedingt erforderlich, dass die Justizangestellten den Namen unserer Organisation kennen, da diese meist entscheiden, wer das Bußgeld bekommt. Das bedeutet, dass nur ein persönlicher Kontakt zum Erfolg führt.
 

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