| Human Rights Watch Bericht |
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| Geschrieben von Administrator | |
| Donnerstag, 17. April 2008 | |
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1. Hauptsächliche Besorgnis erregende Angelegenheiten:
Menschenrechtsmissbrauch in Papua und West-Papua. 2006 hatte Indonesien
mit beiden zugesicherten Mitgliedschaften Erfolg – im
UN-Menschenrechtsrat und im UN-Sicherheitsrat. Indonesien trat außerdem
dem ICCPR und dem ICESCR bei. Dies sind Zeichen, dass Indonesien als
ein respektiertes Mitglied der Internationalen Gemeinschaft anerkannt
sein möchte. Indonesiens Menschenrechtslage hat in 2007 einige
Fortschritte verzeichnen können mit zwei verfassungsmäßigen
Gerichtsentscheidungen, die ein Gesetz über die Einschränkung der
Meinungsfreiheit kippten.
Indonesien: Freie friedliche Demonstranten in Papua Die Menschenrechtssituation in Papua und West Papua zeigt jedoch einen klaren Unterschied zwischen Indonesiens internationalen Verpflichtungen und seiner Rhetorik und der Realität im Land. Die fern abgelegene Provinz Papua ist eine Region, die außen stehenden Beobachtern verschlossen bleibt. Der Bericht der Organisation: Politische Gefangene in Papua berichten von ernsten Einschränkungen der Meinungsfreiheit, Versammlungen und Gemeinschaften. Menschenrechtsbeobachter haben ebenfalls über ernsten Missbrauch der Polizei berichtet wie außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und Vergewaltigungen gefolgt von Straffreiheit, erschienen in dem Bericht “Out of Sight”: endemischer Missbrauch im zentralen Hochland Papuas. Drohungen und Einschüchterung gegen die Verteidiger der Menschenrechte in Papua haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. a) Schwerwiegende Einschränkungen der Meinungsfreiheit Ein unbedeutend bewaffneter Separatistenaufstand in der Provinz zog eine große Militärpräsenz nach sich und ein Klima gegenseitiger Verdächtigungen und Furcht. Papua, die nicht an dem bewaffneten Aufstand teilgenommen hatten, sind in Antiseparatisten-Jagden geraten oder sind als Problemverursacher verhaftet worden, nur weil sie friedlich ihre politischen Ansichten zum Ausdruck brachten. Aktivisten für die Unabhängigkeit sind oft das Ziel für Verhaftungen. Friedfertige politische Aktivisten in Papua und West Papua werden weiterhin als Separatisten eingestuft und ihnen droht die Verhaftung und Verurteilung für ihre Aktivitäten. In 2002 allein wurden 42 Menschen in Papua festgenommen wegen friedlicher Aktivitäten für die Unabhängigkeit. Die Flagge Papuas hissen oder friedvollen Treffen beiwohnen, in denen die Selbstbestimmung in Papua diskutiert wird, sind solche Aktivitäten. Z. B. im Mai 2005 wurden Filep Karma und Yusak Pakage zu 15 und 10 Jahren Gefängnis verurteilt, speziell wegen Hissen der Flagge Papuas im Dezember 2004. Sie wurden für die beiden Vergehen - Hass verbreiten und Rebellion - angeklagt und verurteilt. Die indonesischen Behörden berufen sich gewöhnlich auf zwei Strafgesetze gegen Aktivisten in Papua. Das erste ist aus der Kolonialepoche “Hass sähen” (Haatzai Artikelen), Artikel 154 und 155 des indonesischen Strafgesetzbuches, das “öffentlich Gefühle wie Feindschaft, Hass und Geringschätzung gegenüber der Regierung zum Ausdruck bringen” kriminalisiert und gleichzeitig verbietet und “derlei Gefühle oder Ansichten durch öffentliche Medien zum Ausdruck bringen”. Diese Vergehen sind strafbar mit Gefängnis bis zu 7 Jahren. Eine willkommene Maßnahme des indonesischen Verfassungsgerichts erklärte am 17. Juli 2007 die “Haatzai Artikelen” für verfassungswidrig. Trotz dieser Entscheidung bleiben Menschen jedoch, die bereits unter diesen Regelungen verurteilt wurden wie Karma und Pakage im Gefängnis. Das andere Strafgesetz, das sehr oft angewendet wird ist “makar”, das sich im Deutschen als Rebellion oder Aufruhr übersetzten lässt. Dies wird sehr oft gegen Menschen angewandt, denen Teilnahme an oder Unterstützung für Separatismus unterstellt wird. Die Straftat “makar” wird im indonesischen Strafrecht im Kapitel “Straftat gegen die Staatssicherheit” aufgeführt (Kejahatan Terhadap Keamanan Negara). Diejenigen, die dieser Straftat überführt werden, können mit Gefängnis bis zu 20 Jahren bestraft werden.
b) Straffreiheit von Vollstreckungsbeamten In 14 Fällen dokumentiert von Menschenrechtsbeobachtern, die acht vermeintliche Tötungen beinhalten, zwei Vergewaltigungen und viele Fälle von Misshandlungen und Folter, wurde nur ein Mitglied der Sicherheitskräfte angeklagt. In diesem Fall wurde ein niedrigrangiger Polizist von einem Militärgericht zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er einen 16 jährigen Papua Hochschulstudenten getötet hatte. Bezüglich der anderen Verstöße wurden unseres Wissens keine BRIMOB oder gewöhnlichen Polizeibeamte untersucht oder bestraft bezüglich der Täterschaft in den sieben übrigen Tötungsdelikten. Keine Verantwortlichen wurden angeklagt weder für die beiden Vergewaltigungen, in die Polizeibeamte verwickelt waren noch in Verbindung mit den unterstellten polizeilichen Misshandlungen, über die wir berichteten. In Papua und West Papua sind zunehmend Verteidiger der Menschenrechte mit Einschüchterungen konfrontiert, die auch Todesdrohungen beinhalten, willkürliche Festnahmen und Bewachungen seitens der indonesischen Sicherheitskräfte. Während der zweiten Jahreshälfte von 2007 war Alberth Rumbekwan, Vorsitzender der Papua-Abteilung der nationalen indonesischen Menschenrechtskommission fortwährend Ziel von Beobachtung, Todesdrohungen und telefonischer Belästigungen.
2. Zusammenarbeit zwischen der Regierung und Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsexperten
3. Ratschläge von Human Rights Watch Sofortige und bedingungslose Freilassung aller Menschen, die wegen friedlicher Meinungsäußerung ihrer politischen Ansichten verhaftet oder im Gefängnis sind. Besonders seit einige Gesetze, die freie Meinungsäußerung kriminalisierten, im Juli 2007 vom Oberen Gerichtshof als verfassungswidrig erklärt wurden. Fallenlassen jeglicher ausstehender Anklagen gegen Personen, die aufgrund ihrer friedlichen politischen Aktivitäten auf Gerichtsverfahren warten und Veröffentlichung der Zusicherung keine weiteren Verhaftungen von Menschen vorzunehmen, die friedlich ihre Überzeugungen ausdrücken. Aufhebung der Artikel 154, 155 und 156 des KUHP (Kitab Undang-Undang Hukum Pidana, indonsisches Strafgesetz), die “das öffentliche zum Ausdruck bringen von Feindschaft, Hass oder Geringschätzung gegenüber der Regierung” kriminalisieren und die “den Ausdruck solcher Gefühle oder Ansichten durch öffentliche Medien” verbieten. Und außerdem Aufhebung der Artikel 106, 107 und 108 “Verrat”. Ein öffentliches Bekennen, keine weiteren Strafverfolgungen zu unternehmen, die sich auf diese Gesetze beziehen; und Das Ende aller willkürlichen Einschränkungen sowie der Einreiseerlaubnis nach Papua für Journalisten, Diplomaten und Menschenrechtsorganisationen. Straffreiheit der Polizei: Uneingeschränkte Erlaubnis der Einreise für Diplomaten, Journalisten und Menschenrechtsorganisationen in die beiden Papua Provinzen. Wachsender Zugang zu Informationen wird mehr Ausgewogenheit und präzisere Berichterstattung gewährleisten und wird ermöglichen, dass Probleme wie polizeilicher Missbrauch als solcher erkannt und bewältigt wird als vielmehr die Probleme wachsen zu lassen und somit zu fortwährenden Spannungen in Papua beitragen. Untersuchung aller Fälle, die die Beschuldigungen von Missbrauch seitens der Polizei oder Militär betreffen. Wo die Informationen Strafverfolgung rechtfertigen, sollten die Fälle unter Strafgesetz vor das Zivilgericht kommen und nicht nur von der einheimischen Polizei oder TNI-Einrichtungen als Disziplinardelikte behandelt werden. Und, alle Polizeibeamten vom aktiven Dienst suspendieren, gegen die wegen Menschenrechtsmissbrauch untersucht wird, abhängig von dem endgültigen Beschluss eines legalen Verfahrens. Behörden sollten Beamte, die verantwortlich sind für Menschenrechtsmissbrauch aus dem Dienst entlassen. Bericht über Indonesien von Human Rights Watch an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen |
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