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Iwanggins Verhandlung geht weiter Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Montag, 28. Januar 2008
In der Verhandlung von SABAR IWANGGIN OLIF fanden im Januar 2008 Zwei Anhörungen statt. Wir berichteten bereits über die Festnahme, Inhaftierung und den Verhandlungsbeginn des Menschenrechtsanwaltes. Ein Bericht der GKI (Protestantischen Kirche) in Papua besagt, dass im Januar zwei Anhörungen in der Verhandlung von Iwanggin Sabar Olif SH stattfanden. Er sieht sich Anschuldigungen einer angeblichen Terror SMS gegenüber, die er an seinen Bruder und fünf Freunde geschickt haben soll.

In der Anhörung am 14. Januar wurde ein Einwand der Verteidigung gehört. Dieser besagte, dass die Zeugenaussage von Ruby Z Alamsyah von Telkomsel (Telekommunikation) nicht den rechtlichen Anforderungen entspräche, da sie keinen Unterschied zwischen den fünf SMS Nachrichten mache. Die Anklageschrift benutzte das Wort „absichtlich“ und sagte, dass die Aktion „in der Öffentlichkeit“ stattfand. Die Verteidigung sagte Sabar habe die Nachrichten nur an ihm bekannte Personen geschickt und dies nicht an einem öffentlichen Ort getan.

Laut Gesetz ist eine Aussage für das Gericht inakzeptabel, wenn sie für Veränderungen anfällig ist. Auch ist es seltsam, dass der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift das Schicken der SMS Nachrichten mit den tragischen Ereignissen, welche in den Distrikten Yahukomo und Boven Digul stattfanden, in Verbindung brachte, obwohl der Angeklagte niemals Nachrichten nach Yahukomo oder Boven Digul gesendet hatte.

Der Einwand der Verteidigung lenkte die Aufmerksamkeit auch auf andere Anomalien in der Anklageschrift.

Erstens, die Aktion deren der Angeklagte beschuldigt ist, wird als Verbrechen spezieller Natur angesehen, weil die Festnahme durch ein zusammenarbeitendes Team der Anti- Terror Spezialeinheit Detachment 88 und der Kriminalpolizei (Bareskrim) stattfand, wohingegen der Befragungsbericht (BAP) und die Anklageschrift klar festlegen, dass von einem normalen Verbrechen ausgegangen wird. Namentlich handelt es sich um das Verbrechen der Volksverhetzung wie im Artikel 160 des Kriminalgesetzbuches festgelegt. Zweitens wird nichts über die Überführung des Angeklagten zur Befragung in das Polizeihauptquartier (in Jakarta) am 26. Oktober 2007 gesagt. Das Verbrechen dessen der Beschuldigte angeklagt wird fand in Papua statt, genauer in Jayapura, das heißt die Befragung hätte eigentlich in Jayapura stattfinden sollen. Drittens, während der Befragung wurde der Angeklagte beschuldigt Papuas aufzuhetzen Widerstand zu leisten und den Ruf des Präsidenten Indonesiens, Susilo Bambang Yudhoyono zu diffamieren wie im Artikel 160 festgelegt in Verbindung mit Artikel 134 der Kriminalgesetzgebung, welches unterstützt werden sollte durch eine Anklage der Betroffenen Person gegenüber der Polizei, also in diesem Fall Susilo Bambang Yudhoyono gegenüber der Polizei Indonesiens. Die Verteidigung fordert daher das Gericht auf, den Beschuldigten Sabar Iwanggin Freizulassen, seinen Ruf wiederherzustellen und alle Anklagepunkte fallen zu lassen.

In der Anhörung vom 21. Januar 2008 sage der Staatsanwalt in seiner Aussage mit dem Titel: „Antwort auf den Einwand der Verteidigung“, dass die Beweise bezüglich der fünf SMS Nummern ausreichen um die Verhandlung fortzuführen. Er sagte auch dass der Beschuldigte die fünf SMS Nachrichten nicht hätte weiterleiten dürfen, sondern deren Weiterleitung hätte verhindern sollen und die Angelegenheit der Polizei hätte melden sollen

KPKC Synode der GKI in Papua

Dieser Report macht deutlich, dass sich die Verhandlung noch in den Anfangsstadien befindet, welche auf das Vorbringen der Anklage durch die Staatanwaltschaft folgen. Angenommen, dass die Richter die Anfrage der Verteidigung das Verfahren einzustellen ablehnen, werden die nächsten Anhörungen den Zeugenaussagen, der Zusammenfassung beider Seiten und dann der Verkündung des Urteils durch die Richter gewidmet sein. Dieser Report sagt nicht wo die Verhandlung stattfindet in Jayapura oder in Jakarta.

TAPOL

Übersetzung: Jellan Bohlander
 
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