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UN: Papua Menschenrechtsreport Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 13. März 2008
Die spezielle Repräsentantin bleibt besorgt über die Situation von Menschenrechtsverteidigern in West Papua und glaubt dass ihre Fähigkeit Menschenrechte zu vereidigen nachteilig beeinflusst wird durch die politischen Bedingungen, geschaffen durch die erhöhte Militärpräsenz in der Region.
MENSCHENRECHTSRAT, Siebte Sitzung, Tagesordnungspunkt 3
FÖRDERUNG UND SCHUTZ ALLER MENSCHENRECHTE, ZIVILER, POLITISCHER, ÖKONOMISCHER, SOZIALER UND KULTURELLER RECHTE,INKLUSIVE DEM RECHT AUF ENTWICKLUNG
Report der speziellen Repräsentantin des Generalsekretärs über die Situation der Menschenrechtsverteidiger, Ms. Hina JILANI:

MISSION NACH INDONESIEN*

*Die Zusammenfassung dieses Reports wird in allen offiziellen Sprachen (der VN [Anm.d.Übers.]) verbreitet. Der Report selbst, enthalten im Anhang der Zusammenfassung, wird nur in Englisch verbreitet.

Zusammenfassung

Die spezielle Repräsentantin des Generalsekretärs für die Situation der Menschenrechtsverteidiger besuchte Indonesien vom 5 bis 12 Juni 2007, währenddessen traf sie sich mit ranghohen Regierungsvertretern, sowie einer breiten Auswahl an Menschenrechtsverteidigern. Das Ziel des Besuchs war die Situation der Menschenrechtsverteidiger in Indonesien im Licht der Prinzipien zu beurteilen, wie dargelegt in der Erklärung zum Recht und zur Verantwortung von Individuen, Gruppen und Organen der Gesellschaft zur Promotion und zum Schutz der universell anerkannten Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten 1 (Deklaration zu den Menschenrechtverteidigern). Im Anschluss an ein einleitendes Kapitel I, beschreibt die spezielle Repräsentantin im Kapitel II die positiven Schritte welche die Regierung seit 1998 zur Stärkung der legalen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte unternommen hat. Sie stellt die Verabschiedung einer Reihe von Gesetzen fest und die Einrichtung von staatlichen Institutionen welche Bewusstsein über die Rolle von Menschenrechtsverteidigern wecken und ihre Arbeit unterstützen können.

In Kapitel III untersucht die spezielle Repräsentantin einige Lücken und Unzulänglichkeiten in den oben genannten Rahmenbedingungen, auf legaler, sowie auf institutioneller Ebene welche auf die Schmälerung jeglichen Nutzens, welchen die Menschenrechtsverteidiger aus den positiven Entwicklungen ziehen könnten, hinauslaufen. Der größte Mangel liegt in der Abwesenheit konkreter Maßnahmen zum direkten Umgang mit dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern durch Anerkennung der Legitimität ihrer Arbeit, oder bei der Sicherstellung der Rechenschaftspflicht für Rechtsverletzungen oder willkürliche Aktionen gegen sie.

Im Kapitel IV, präsentiert die spezielle Repräsentantin die sich verändernde Situation der Menschenrechtsverteidiger in Indonesien. Sie unternimmt zunächst eine allgemeine Begutachtung der Situation. Sie kommt zu dem Schluss, dass trotz des sichtbaren Fortschrittes in der demokratischen Entwicklung des Landes die Menschenrechtsverteidiger weiterhin gravierende Beschränkungen in der Ausführung ihrer Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte erfahren. Solche Beschränkungen sind den anhaltenden Aktivitäten der Polizei, des Militärs und anderer Sicherheits- und Geheimdienstagenturen zuzuschreiben, sowie fundamentalistischen religiösen Gruppen, welche zum Ziel haben die Verteidiger zu schikanieren und einzuschüchtern oder ihren Zugang zu Opfern und Stätten von Menschenrechtsverletzungen einzuschränken. Dann hebt die Repräsentantin die missliche Lage von gefährdeten Gruppen unter den Verteidigern hervor, z.B.: die Verteidiger der Rechte der Frauen, der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen und Menschen mit HIV/AIDS und von Indigenen, sowie Mitarbeitern von Kirchen. Abschließend beurteilt sie die Situation von Menschenrechtsverteidigern in den Provinzen West Papua und Aceh. Sie kommt zu dem Schluss, dass das Klima der Angst unabstreitbar vorherrscht in West Papua, insbesondere für Verteidiger die sich für die Rechte der Papua Gemeinschaften auf Teilnahme in der Staatsführung, Kontrolle über natürliche Ressourcen und Entmilitarisierung der Provinz einsetzen. Die Situation dieser Verteidiger scheint nicht einfacher geworden zu sein und, ungeachtet der Verabschiedung des Gesetzes zur speziellen Autonomie im Jahr 2001, werden ihre legitimen Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte kontinuierlich zur Zielscheibe. Die Reihe der bedenken der speziellen Repräsentantin bezüglich der Situation der Menschenrechtsverteidiger in West Papua bleibt bestehen, trotz der Versicherungen, die ihr gemacht wurden durch die 1 Generalversammlungsresolution 53/144. A/HRC/7/28/Add.2 page 3 die polizeilichen und militärischen Autoritäten in Papua, dass es keine institutionelle Richtlinie gebe die Verteidiger zum Ziel zu machen. Wie auch für die Provinz Aceh, begrüßt die spezielle Repräsentantin die Verbesserung der Situation, wenngleich Bedenken bestehen bleiben bezüglich Überwachungsaktivitäten durch Gesetzesvertreter, Stigmatisierung von Verteidigern, Einschränkungen, welche die Arbeit von weiblichen Menschenrechtsverteidigern betreffen und der Anzahl ungelöster Fälle.

Letztendlich formuliert die spezielle Repräsentantin im Kapitel V ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Berücksichtigung durch die Regierung

Anhang

REPORT DER SPEZIELLEN REPRÄSENTANTIN DES GENERALSEKRETÄRS ZUR SITUATION VON MENSCHENRECHTSVERTEIDIGERN BEI IHREM BESUCH IN INDONESIEN (5-12 JUNI 2007)

INHALT

Paragraphen Seite

I. EINLEITUNG (1 – 4 6)

II. STÄRKUNG DER LEGALEN UND INSTITUTIONELLEN RAHMENBEDINGUNGEN ZUR FÖRDERUNG UND ZUM SCHUTZ VON MENSCHENRECHTEN (5 – 22 7)

A. Gesetzesrahmen (6 – 9 7)

B. Institutioneller Rahmen (10 – 22 8)

1. Komnas HAM (10 – 12 8)

2. Komnas Perempuan (13 - 15 9)

3. Verfassungsgericht (16 - 18 9)

4. Menschenrechtsgerichte (19 10)

5. Ministerium für Gesetz und Menschenrechte (20 11)

6. Exekutivorgane (21 - 22 11)

III. LÜCKEN UND UNZULÄNGLICHKEITEN IN DEN LEGALEN UND INSTITUTIONELLEN RAHMENBEDINGUNGEN (23 - 44 11)

A. Lücken in den legalen Rahmenbedingungen (24 - 29 12)

1. Gesetz Nr. 8/1985 zu NROs (Nicht Regierungs- Organisationen [Anm.d.Übers.]) (24 - 26 12)

2. Zeugenschutzgesetz (27 - 28 12)

3. Wahrheits-- und Versöhnungsgesetz (29 13)

B. Lücken in den institutionellen Rahmenbedingungen (30 -44 13)

1. Justiz (30 – 32 13)

2. Komnas HAM (33 - 38 14)

3. Komnas Perempuan (39 15)

4.Lokale Menschenrechtsgerichte (40 15)

5. Exekutivbehörden (41 - 44 15)

IV. DIE SICH VERÄNDERNDE SITUATION DER MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER IN INDONESIEN (45 – 83 16)

A: Allgemeine Einschätzung (45 - 54 16)

B. Gefährdete Gruppen von Menschenrechtsverteidigern (55 - 62 18)

1. Die Rechte der Frauen verteidigende (55 - 58 18)

2. Die Rechte von LSBTI und HIV/AIDS Personen verteidigende (59 - 60 19)

3. Die Rechte der Indigenen Bevölkerung verteidigende (61 19)

4. Kirchenarbeiter (62 20)

C. Die Situation der Menschenrechtsverteidiger in den Provinzen West Papua und Aceh (63 - 83 20)

1. Klima der Angst in West Papua (64 - 74 20)

2. Menschenrechtsverteidiger in Aceh: Verbleibende Bedenken (75 - 83 23)

V. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN (84 - 101 24)

A. Schlussfolgerungen (84 - 88 24)

B. Empfehlungen (89 - 101 25)

V: SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

A. Schlussfolgerungen

84. Seit 1998 hat Indonesien einen bemerkenswerten Fortschritt in Richtung Demokratie erreicht, durch eine erkennbare Stärkung der legalen und institutionellen Rahmenbedingungen zur Förderung von Menschenrechten. Allerdings wurde dieser Fortschritt ruiniert durch die Abwesenheit konkreter Maßnahmen die sich direkt mit dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern beschäftigen, sowie durch Mängel in der existierenden Gesetzgebung. Es gibt auch ernsthafte Beschränkungen bei der Funktionstüchtigkeit vieler Institutionen vor Ort und ihrer Fähigkeit ihre Mandate effektiv zu erfüllen. Die spezielle Repräsentantin wird dennoch ermutigt durch den Willen innerhalb des Staatsapparates, sich mit diesen Defiziten zu befassen.

85. In der großen Mehrheit der Fälle von Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger sind Polizei und Militärkräfte die Täter. Dieses breit dokumentierte Muster rührt von dem starken Widerstand beider Einheiten, ihre Einstellungen und institutionelle Kultur zu ändern, her. Menschenrechtsverteidiger in Indonesien und der internationalen Gemeinschaft erwarten, dass die Regierung Gerechtigkeit im Fall Munir gewährleisten wird und dass die Täter in diesem Verbrechen ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.

86. Die spezielle Repräsentantin bleibt besorgt über die Situation von Menschenrechtsverteidigern in West Papua und glaubt dass ihre Fähigkeit Menschenrechte zu vereidigen nachteilig beeinflusst wird durch die politischen Bedingungen, geschaffen durch die erhöhte Militärpräsenz in der Region. Die Nicht-Anwendung des Gesetzes zur speziellen Autonomie hat die Spannungen erhöht, was sich in Protesten auswirkt, gegen repressive Taktiken und dem zur Zielscheibe machen von Menschenrechtsverteidigern welche solche Sachverhalte anschneiden.

87. So wie bei der Situation von Verteidigern in Aceh begrüßt die spezielle Repräsentantin die Verbesserung dieser Situation, obwohl Bedenken bestehen bleiben bezüglich der Überwachungsaktivitäten durch Exekutivbehörden, der Stigmatisierung von Verteidigern, Beschränkungen in dir Arbeit von weiblichen Menschenrechtsverteidigern und der Anzahl ungelöster Fälle.

88. Die spezielle Repräsentantin freut sich auf einen anhaltenden Dialog mit der Regierung, insbesondere durch Verbesserung der Antwortquote auf gesendete Kommunikationen und sie hofft auf einen einheitlicheren Fortschritt beim Schutz von Menschenrechtsverteidigern in allen Teilen des Landes. Angesichts seiner Größe, seiner Population und seiner reichen kulturellen Diversität könnte Indonesien ein inspirierendes Beispiel in der Region geben.

B. Empfehlungen

89. Im Hinblick auf die Verbesserung der legalen Rahmenbedingungen von NROs, ermahnt die spezielle Repräsentantin die PLA Menschenrechtsverteidigerkommission Nr.3 (PLA Commission No. 3 on Human Rights) und die Regierung die Reform des Gesetzes 8/1985 Vorrangig zu diskutieren.

90. Die spezielle Repräsentantin empfiehlt dass Gesetze und Vorgehensweisen institutionalisiert werden um die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern zu verhindern, welche abzielt auf eine Schikanierung aufgrund des Ausführens von Tätigkeiten die ein legitimer Teil ihrer Funktion für die Verteidigung von Menschenrechten sind. Um dies zu erreichen ist es wichtig auch Beamten der Justiz und Strafverfolgung, sowie die Polizei zu sensibilisieren, so dass Menschenrechtsaktivitäten nicht kriminalisiert werden.

91. Die spezielle Repräsentantin notiert dass einige Fälle von erheblichen Menschenrechtsverletzungen, die vor den obersten Gerichtshof gebracht wurden, mit Freisprüchen endeten. Die Aussichten auf erfolgreiche Verfolgung erheblicher Menschenrechtsverletzungen würden sich erheblich verbessern wenn durch den obersten Gerichtshof Richtlinien und Standards für effektive Untersuchungen festgelegt werden, mit Anweisungen welche Ermittlungs- und Strafverfolgungsorgane dazu verpflichten sicherzustellen dass Fälle auf Ermittlungen beruhen, die auf Basis dieser Richtlinien durchgeführt wurden.

92. Die spezielle Repräsentantin empfiehlt besonders, dass ein besseres System der Koordination und Unterstützung innerhalb von Komnas HAM zu erschaffen sei, um sicherzustellen dass regionale Repräsentanten effektiv arbeiten können. Sie müssen volle und rechtzeitige Unerstützung von der Kommission erhalten, wenn es Störungen ihrer Funktion gibt oder sie sich in ihrer Region in Gefahr befinden.

93. Die spezielle Repräsentantin hält fest, dass es keine Standardverfahrensweisen in der Arbeit von Komnas HAM gibt, die eine Interaktion mit der Zivilgesellschaft sicherstellen. Durch einbeziehen der Zivilgesellschaft und Nutzung ihrer Sachkenntnis in Nachforschungen, würden die nationalen Menschenrechtsinstitutionen die Legitimität der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern bestätigen und zu einer Anerkennung ihrer Rolle beitragen.

94. Die spezielle Repräsentantin bittet Komnas HAM ferner dringend die Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern in Bhasa Indonesia über das ganze Land zu verbreiten.

95. Die spezielle Repräsentantin drängt die Behörden die Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen von Komnas Perempuan, welches einer größeren Sichtbarkeit innerhalb des Staatsapparates bedarf, zu billigen, 96. Die spezielle Repräsentantin drängt das Ministerium für Justiz und Menschenrechte den lokalen Menschenrechtskomitees mehr Sichtbarkeit zu geben und Interaktion mit Menschenrechtsverteidigern zu erlauben, deren Stimmen vor diesen Komitees gehört werden sollten.

97. Im Hinblick auf die Exekutivorgane gibt es einen akuten Bedarf Militär und Polizei spezifisch auf den Inhalt der Deklaration zu den Menschenrechtsverteidigern hin zu trainieren. Die Polizei- und Militäroberhäupter mögen erwägen klare Instruktionen zu geben um in Zukunft Fälle von Verstößen gegen Menschenrechtsverteidiger zu verhindern und sie mögen die Kommandanten im Feld instruieren keine unverantwortlichen Kommentare über Verteidiger abzugeben, welche ihre Arbeit diskreditieren und sie der Gefahr von Repressalien aussetzen

98. Die spezielle Repräsentantin ruft das Militär auf spezielle Beschwerdezellen zur Registrierung und Beseitigung von Vorfällen der Bedrohung oder Schadennahme von Menschenrechtsverteidigern. Sie begrüßt besonders die Zusage der Militärchefs in West Papua und Aceh einen solchen Mechanismus einzurichten.

99. Im Kontext der Bedenken der speziellen Repräsentantin bezüglich der Überwachungsaktivitäten gegen Verteidiger, ausgeführt durch Geheimdienstpersonal, beobachtet sie, dass in Aceh vielen Militäroffiziere nicht bewusst ist, dass unter den Bedingungen des „Memorandum of Understanding“ Überwachung der Aktivitäten von Zivilisten nicht länger in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Ein ähnlicher Trend wurde aus West Papua berichtet, wo das Militär stark in Überwachungsaktivitäten verwickelt ist. Demokratische Beaufsichtigung von Geheimdienstaktivitäten unter Gesetzen und Regulationen die in vollem Maße die Menschenrechtsstandards anerkennen, können Menschenrechtsverteidiger gegen Missbrauch von Gesetz und Autorität schützen. Die spezielle Repräsentantin ist besorgt, dass der Entwurf des Geheimdienstgesetzes den Mangel an Verantwortlichkeit der Geheimdienste nicht in ausreichendem Maße anspricht um Missbrauch zu verhindern. Sie drängt auf eine Überarbeitung des Entwurfes zum Geheimdienstgesetz um seine Wirksamkeit in dieser Hinsicht zu verbessern.

100. Die spezielle Repräsentantin bittet auch die Regierung dringend um eine Überprüfung administrativer Verfahren um die restriktiven Regulationen zu entfernen, die das Recht der Verteidiger auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit behindern.

101. Zum Schluss ruft die spezielle Repräsentantin die Regierung auf den Bericht des „TPF presidential fact-finding team“ zur Ermordung von Herrn Munir Said Thalib freizugeben und nach den Empfehlungen dieses Reports zu handeln.

Hier sind nur Zusammenfassung, Inhalt, Schlussfolgerungen wiedergegeben. Bitte diesem Link folgen zum vollständigen Dokument (in Englisch):
http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/G08/103/40/PDF/G0810340.pdf?OpenE...

Wer auf den oberen Link nicht zugreifen kann folgt bitte diesem:
http://www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/refworld/rwmain?page=&docid=47baa...

VEREINTE NATIONEN
Generalversammlung
Distr. GENERAL
A/HRC/7/28/Add.2
28 Januar 2008

Übersetzung eines Berichtes der Vereinten Nationen (Original: Englisch), erhalten von ETAN am Freitag, 22. Februar 2008

Übersetzung: Jellan Bohlander
 
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